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Experten-Blog
10. September 2024

Reparaturvorgaben und neue Herausforderungen im Umgang mit Methanemissionen

Erfahren Sie mehr über die neuen Reparaturanforderungen

Reparaturvorgaben und neue Herausforderungen im Umgang mit Methanemissionen

Die neue EU-Methanverordnung führt verbindliche Maßnahmen für die Öl- und Gasindustrie ein, um Methanemissionen im Rahmen des Leckerkennungs- und Reparaturprogramms (LDAR) zu erfassen und zu beheben. Diese Verordnung greift auf bewährte Verfahren wie OGMP 2.0 zurück, stellt jedoch wesentlich strengere Anforderungen an die Methanminderung. Ein wesentlicher Aspekt ist der Reparaturprozess, der detailliert in Artikel 14 geregelt ist. Dieser Artikel beschreibt den Prozess der Leckerkennung, die Reparatur sowie die Überwachung der durchgeführten Maßnahmen.

Das LDAR-Programm (Leak Detection and Repair) ist ein bedeutender Bestandteil der neuen EU-Methanverordnung. Es verpflichtet Betreiber, regelmäßigen Inspektionen an ihren Anlagen durchzuführen, um Methanlecks zu identifizieren und umgehend zu beheben.

Leckagen oberhalb der Reparaturgrenzen

Die Verordnung sieht eine Reparaturgrenze von 500 ppm oder 1 g/h bei oberirdischen Komponenten vor, unterirdische Komponenten unter 1000 ppm oder 5 g/h während Unterwasser-Offshore-Komponenten ebenfalls unter den Grenzwert von 7000 ppm oder 17 g/h fallen. (Art. 14 § 8)

Der Prozess der Reparatur ist klar geregelt: Sobald ein Leck über der jeweiligen Reparaturgrenze entdeckt wird, ist eine umgehende Reparatur erforderlich. Ist eine umgehende Reparatur nicht möglich, muss innerhalb von 5 Tagen ein erster Reparaturversuch unternommen werden und die Reparatur nach spätestens 30 Tagen abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen erlaubt die Verordnung einen Aufschub, der durch den Betreiber in einer Aufschubs Anfrage gegenüber den zuständigen Behörden begründet und bewilligt werden muss. Die Verordnung sieht hier verschiedene Gründe vor, die im Einzelfall geprüft werden müssen. (Art. 14 § 9)

Leckagen unterhalb der Reparaturgrenze

Leckagen die unterhalb der jeweiligen Reparaturgrenzen liegen, z.B. 300 ppm bei oberirdischen Komponenten, müssen nicht umgehend repariert werden. Diese Leckagen müssen in Überwachungskampagnen alle drei Monate kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass sich der Zustand der Leckage nicht verschlechtert. Sollte die Leckage die jeweilige Reparaturgrenze überschreiten gilt der gleiche Prozess wie bei Leckagen, oberhalb der Reparaturgrenze.

Validierung, Priorisierung und langfristige Dokumentation

Ein weiterer Aspekt der neuen Verordnung ist die Nachverfolgung nach der Reparatur. Es müssen mindestens zwei Überwachungsmessungen durchgeführt werden: Eine direkte Kontrolle nach der Reparatur und eine weitere innerhalb von 45 Tagen. Diese Kontrollen sind notwendig, um sicherzustellen, dass das Leck vollständig behoben wurde und die Reparatur nachhaltig ist. (Art. 14 § 12a)

Die neue Verordnung betont zudem, dass größere Lecks, die ein höheres Emissionspotenzial aufweisen, prioritär behandelt werden müssen. Betreiber sind verpflichtet, ihre Maßnahmen zu dokumentieren, an die Behörde zu berichten und diese Unterlagen mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Dies dient der Nachverfolgbarkeit und der langfristigen Transparenz. (Art. 14 § 13)

Fazit

Die EU-Methanverordnung setzt klare Schwellenwerte für die Leckerkennung und schreibt strenge Fristen für die Reparatur vor. Der Schwerpunkt liegt auf der unmittelbaren Reparatur und der langfristigen Überwachung, um Methanemissionen nicht nur kurzfristig zu senken, sondern nachhaltig zu minimieren. Die klare Priorisierung größerer Lecks und die regelmäßigen Kontrollen unterstützen dabei, die neue Verordnung zu erfüllen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten

Für Unternehmen bedeutet dies eine administrative und organisatorische Herausforderung. Dies erfordert eine systematische Vorgehensweise und die Implementierung effektiver Systeme, die den Aufwand auf der Seite der Betreiber erheblich reduzieren.

Matthias Schmittmann
Strategischer Geschäftsführer

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